
Unsere Historie
Der St. Martinus Priesterverein der Diözese
Rottenburg-Stuttgart
Ein Standeskrankenversicherungsunternehmen verwurzelt in Tradition und
Geschichte
I. Unsere Tradition
Martin wurde wohl um 336 in Sabaria
(heute Szombathely) in Ungarn als Sohn eines Militärtribuns geboren.
Aufgewachsen ist er an dessen Dienstort Ticinium, dem heutigen Pavia in
Oberitalien. Dort muss er Bekanntschaft mit dem christlichen Glauben gemacht
haben, bereits mit zehn Jahren bewarb er sich um die Zulassung zur Taufe.
Nach kaiserlicher Verordnung mussten die Söhne der Veteranen 25 Jahre
in der Armee dienen. Deshalb meldete ihn der Vater, als er 15 Jahre alt
war, zum Militärdienst an. Martin diente unter Constantius II. (350–361)
und Julian (355–363 in der kaiserlichen Garde, die den Beinamen
„das weiße Heer“ führte, aufgrund des großen
weißen Uniformmantels. Der Mantel war aus zwei Teilen gefertigt.
Der Rückenteil trug einen Schaffellbesatz.
Vor den Toren der nordfranzösischen Stadt Amiens trifft Martin im
Winter mit einem Bettler zusammen, vermutlich im Jahre 354.
Er bringt es nicht über sich, an ihm vorbeizugehen wie viele andere,
er hat aber auch nichts bei sich, was er ihm schenken kann:
„Er trug nichts als den Soldatenmantel, den er umgeworfen hatte.
Er zog also das Schwert, mit dem er umgürtet war, schnitt den Mantel
mitten durch und gab die eine Hälfte dem Armen, die andere legte
er sich selbst wieder um. Da fingen manche der Umstehenden an zu lachen,
weil er im halben Mantel ihnen verunstaltet vorkam. Viele aber, die mehr
Einsicht besaßen, seufzten tief, dass sie es ihm nicht gleich getan
und den Armen nicht bekleidet hatten, zumal da sie bei ihrem Reichtum
keine Blöße befürchten mussten.“
Das Leben und Wirken des Heiligen Martin von Tours, unseres Namenspatrones und Schutzpatrones der Diözese Rottenburg-Stuttgart,
ist auch heute Grundlage unserer Firmenphilosophie, Orientierung und Maßstab
unserer Firmenpolitik.
II. Unsere Geschichtlichen Hintergründe

Nach der Durchführung der Säklularisation
und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Veränderungen zeigte
sich das Weihtitelrecht das Benefizialsystem die aus dem 18. Jahrhundert
übernommenen Regelungen zur Besoldung und sozialen Absicherung der
Geistlichen überfordert. Im Säkularisationsedikt wurde den gesamten
kirchlichen Einrichtungen und allen Geistlichen ein ausreichendes Einkommen
zugesichert, doch die Realität zeigte ein anderes Bild. Weiterhin
galt in erster Linie das Pfarrpfründsystem. Falls das Einkommen aus
diesen Erträgen den Lebensunterhalt der Priester nicht deckte, konnten
Zahlungen der Pfarrgemeinde oder staatliche Zuschüsse erfolgen, um
wenigstens ein Existenzminimum zu sichern. Es bestand demnach eine Verbindung
von Pfründ- und Gehalts- oder Zuschusssystem. Erst mit Ausgang des
19. Jahrhunderts schien eine Wende in Sicht. In Preußen sollten
die Einkünfte der Geistlichen an die staatliche Beamtenbesoldung
angepasst werden. Das Gesetz, betreffend die Diensteinkommen der katholischen
Pfarrer vom 2. Juli 1898, führte eine erste staatlich geregelte Verdienstordnung
ein, die den Geistlichen ein Mindesteinkommen sichern sollte. Das Vorgehen
in anderen deutschen Staaten verlief ähnlich. In Bayern z. B. baute
die Besoldung ab 1817 in erster Linie auf das Pfründsystem auf. Erst
ab 1849 ergänzten staatliche Zuschüsse das Einkommen der Pfarrer
bis zum Erreichen eines Existenzminimums.
Die schlechte finanzielle Lage der Geistlichen garantierte keinen geregelten
Lebensunterhalt. Vorsorgemaßnahmen für die zufälligen
Schicksalsfälle des Lebens waren nicht zu finanzieren. So waren im
Krankheitsfall die Priester auf sich selbst angewiesen. Um diese Schwierigkeit
zu mindern, vereinigten sich, ähnlich der Bestrebungen in anderen
Berufsparten, auch die Diözesanpriester in Gemeinschaften zur gegenseitigen
Hilfe. In diesen zeitlichen Rahmen fällt die Gründung des Freiwilligen
Priester-Krankenunterstützungsvereins der Diözese Rottenburg,
Vorläufer des heutigen St. Martinus Priestervereins der Diözese
Rottenburg-Stuttgart VVaG.
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